Smart Home-Förderung mit Homematic IP
Der Staat greift Nutzern bei der sinnvollen Investition in zukunftssichere, smarte Technologien kräftig unter die Arme. Wir erklären, welche Möglichkeiten für Kredite, Zuschüsse oder Steuervorteile sich bieten.
Ein Gebäude mit Homematic IP komfortabler, effizienter und sparsamer zu machen, geht nicht nur schneller und einfacher, sondern ist auch kostengünstiger als vielfach angenommen. Die Bundesregierung hat erkannt, wie sinnvoll die smarte Gebäudeautomation ist und hat deshalb im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zahlreiche Fördermöglichkeiten geschaffen. In der Folge sind viele Homematic IP Produkte förderfähig, zum Beispiel Geräte zur smarten Raumklimasteuerung, Licht- und Beschattungslösungen. Daneben existiert das Programm „Altersgerecht umbauen“ der KfW, das Maßnahmen zum Abbau von Barrieren und besseren Einbruchschutz mit günstigen Krediten fördert. Auch über diesen Weg lassen sich viele Smart Home-Anwendungen günstig umsetzen.
Steuervorteil oder Förderung? Eine Grundsatzfrage!
Seit dem 01.01.2020 ist es für Wohnungs- oder Hausbesitzer möglich, die Kosten für energetische Sanierungsmaßnahmen zu bis zu 20 Prozent von der Steuer abzusetzen, wenn sie ihr Zuhause von einem Fachinstallateur mit elektronischen Heizkörperthermostaten und weiteren Smart Home Geräten zur Heizungsoptimierung ausstatten lassen. Aber: Dies ist nicht möglich, wenn hierfür bereits eine andere Fördermaßnahme in Anspruch genommen wurde. Sie müssen sich also zwischen dem Steuervorteil oder einer Förderung entscheiden.
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Die BEG hat das Ziel, Maßnahmen im Gebäudesektor zu unterstützen, die Energie einsparen und damit unser Klima schützen. In diesem Rahmen werden sowohl Einzelmaßnahmen gefördert (BEG EM), als auch umfassende Sanierungen (BEG WG). Das Homematic IP Portfolio umfasst zahlreiche smarte Helfer, die den Energieverbrauch senken und mit denen Sie deshalb von einer Smart Home Förderung profitieren können, zum Beispiel:
Intelligente
Raumklimasteuerung
Vorteile: persönliche Wohlfühltemperatur in jedem Raum, bis zu 33 % Heizenergie sparen dank Fenster-auf-Erkennung mit intelligenter Temperaturabsenkung*, ideale Wärmeverteilung durch dynamisch-adaptiven Abgleich, Fernzugriff
Smarte
Fußbodenheizung
Vorteile: persönliche Wohlfühltemperatur in jedem Raum, Fernzugriff, energieeffiziente Betrieb des Wärmeerzeugers durch optimierte Wärmeabnahme, ideale Wärmeverteilung durch dynamisch-adaptiven Abgleich, energiesparende motorische Stellantriebe, Erhöhung der Lebensdauer von Wärmepumpen
Intelligente Beleuchtungssteuerung
Vorteile: komfortable und energiesparende Automatisierung von Lampen und Leuchten, Lichtszenen, Fernzugriff, Anwesenheitssimulation, einfache Installation unter bestehenden Schaltern
Die BEG und der hydraulische Abgleich
Die BEG-Förderung setzt vielfach die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs voraus. Hierfür muss ein Fachbetrieb beauftragt werden, der eine raumweise Heizlastberechnung und den Abgleich der Heizungsanlage durchführt. Viele Homematic IP Heizkörperthermostate und der Homematic IP Fußbodenheizungscontroller – 12-fach, motorisch beherrschen einen dynamisch-adaptiven Abgleich: Das System passt den Heizwasserstrom automatisch und kontinuierlich an die Rahmenbedingungen, zum Beispiel die aktuelle Temperatur und das Nutzerverhalten, an. Der dynamisch-adaptive Abgleich ersetzt den hydraulischen Abgleich im Bezug auf Förderungen nicht, kann diesen jedoch vereinfachen, da zum Beispiel auf den Einbau voreinstellbarer Ventile verzichtet werden kann. Im Gebäudebestand kann zudem die aufwändige Rohrnetzberechnung entfallen. Bitte besprechen Sie die notwendigen Maßnahmen mit Ihrem Fachhandwerker.
Födermöglichkeiten für Nichtwohngebäude
Während wir uns an dieser Stelle auf Fördermöglichkeiten für Wohngebäude konzentrieren, gibt es auch eine Bundesförderung für Nichtwohngebäude. Mehr Informationen hierzu finden Sie unter anderem auf der Website des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.
KfW Kredit 159 „Altersgerecht umbauen”
Ihr Vorhaben fällt nicht in den Bereich der BEG-Förderung? Dann prüfen Sie, ob es die Kriterien des KfW Kredits 159 erfüllt. Diese sind sehr weit gefasst, sodass eine Vielzahl smarter Helfer auf diesem Weg förderfähig ist, zum Beispiel:
- Fenster- und Türsensoren
- Lichtsteuerung
- Smarte Heizung
- Intelligente Rollladensteuerung
- Türkommunikations-System
- Wassermelder
- Überwachungskameras
- Notruf- und Unterstützungssysteme
Eine hervorragende Übersicht über die Möglichkeiten bietet die Website der KfW. Auf diese Weise haben Sie die Chance auf zinsgünstige Kredite für Ihren Traum vom smarten Wohnen.