Nutzungsbedingungen für die Homematic IP App und Homematic IP Cloud

Aufgrund der sich stets verändernden Rechtssituation und der technischen Fortentwicklung sind wir als Unternehmen bestrebt die Bedingungen zur Nutzung unserer Produkte und Leistungen umfassend und gleichzeitig transparent zu formulieren. Technische Produkte und Anwendungen mit unterschiedlichen und sich weiterentwickelnden Funktionen erfordern dabei eine umfangreichere Ausgestaltung.

BITTE LESEN SIE DIESE NUTZUNGSBEDINGUNGEN SORGFÄLTIG DURCH. DURCH DAS BESTÄTIGEN DER SCHALTFLÄCHE „ZUSTIMMEN“ (ANDROID) BZW. „AKZEPTIERE“ (IOS) UND/ODER DAS HERUNTERLADEN, INSTALLIEREN ODER NUTZEN DER HOMEMATIC IP APP AKZEPTIEREN SIE DIE GELTUNG DIESER NUTZUNGSBEDINGUNGEN UND SCHLIESSEN AUF DIESER GRUNDLAGE MIT DER EQ-3 AG, MAIBURGER STRASSE 29, 26789 LEER EINEN NUTZUNGSVERTRAG. DER VERTRAG ZWISCHEN DER EQ-3 AG UND IHNEN (IM FOLGENDEN „ANWENDER“) REGELT DIE NUTZUNG DER HOMEMATIC IP APP UND DIE NUTZUNG DER HOMEMATIC IP CLOUD ZU DEN FOLGENDEN BEDINGUNGEN.


ALLGEMEINE NUTZUNGSBEDINGUNGEN

 

1 Vertragsgegenstand und Zustandekommen des Vertrages / Leistungsschuld der eQ-3 AG

1.1 Gegenstand des Nutzungsvertrages ist die kostenlose Nutzung der Homematic IP App und die Nutzung der Homematic IP Cloud in der jeweils von der eQ-3 AG zur Verfügung gestellten Version und Umfang. Die Homematic IP App und die Homematic IP Cloud werden durch die eQ-3 AG, Maiburger Str. 29, 26789 Leer bereitgestellt.

1.2 Der Anwender bestätigt beim Installationsvorgang der Homematic IP App durch Anklicken der Schaltfläche „Zustimmen“ (Android) bzw. „Akzeptiere“ (iOS), dass er mit diesen Nutzungsbedingungen einverstanden ist. Gleiches gilt, wenn der Anwender die Homematic IP App nutzt, installiert, kopiert oder darauf zugreift.

1.3 Sollte der Anwender mit den Nutzungsbedingungen nicht einverstanden sein, so hat er jegliche Nutzung, Installation und Vervielfältigung der Homematic IP App zu unterlassen und darf auch nicht auf die Homematic IP Cloud zugreifen.

1.4 Eine Garantie im Rechtssinne oder ein Beschaffungsrisiko nach § 276 BGB werden durch die eQ-3 AG nach diesem Vertrag nicht übernommen.

 

2 Nutzungsrechte, technische Voraussetzungen

2.1 Der Anwender erhält für die Dauer des Nutzungsvertrages das nicht-ausschließliche, nicht-übertragbare und für die Laufzeit des Vertrages zeitlich beschränkte Recht eingeräumt, die Homematic IP App im Rahmen ihrer jeweiligen Verfügbarkeit und in dem von der eQ-3 AG jeweils zur Verfügung gestellten Umfang auf einem in seinem Eigentum stehenden oder rechtmäßig seiner Verfügungsbefugnis unterstehenden von der Homematic IP App unterstützten mobilen Endgerät, d.h. beispielsweise Smartphone oder Tablet, zu installieren und ausschließlich gemäß diesen Nutzungsbedingungen gemeinsam mit der durch die Homematic IP App erreichbaren Homematic IP Cloud zu nutzen.

2.2 Der Anwender erhält das Recht, die überlassene Homematic IP App zu vervielfältigen, soweit die jeweilige Vervielfältigung für die Benutzung der Homematic IP App durch ihn notwendig ist (z. B. das Herunterladen, die Installation der Homematic IP App auf das Endgerät, das Laden der Homematic IP App). Zu einer Rückentwicklung der Software (re-engineering) oder einem nicht zu der vertragsgegenständlichen Nutzung der Homematic IP App bzw. der Homematic IP Cloud bezweckten Nutzen, insbesondere Herunterladen der die Homematic IP App-Funktion und/oder der Homematic IP Cloud abbildenden Software von der eQ-3 AG ist der Nutzer nicht berechtigt und hat dies zu unterlassen.

2.3 Alle Rechte an der Homematic IP App und der Homematic IP Cloud stehen – mit Ausnahme der durch diese Nutzungsbedingungen eingeräumten Nutzungsrechte – ausschließlich der eQ-3 AG und den jeweiligen Lizenzgebern von der eQ-3 AG zu. Die Homematic IP App und die Homematic IP Cloud sowie die Rechte hieran werden durch das Urheberrecht sowie internationale Abkommen zum Schutz des geistigen Eigentums geschützt.

2.4 Der Anwender kann eine Kopie der Homematic IP App zu Sicherungszwecken erstellen, sofern das Endgerät, auf welchem die Sicherungskopie gespeichert wird, im Eigentum oder in der ausschließlichen Verfügungsbefugnis des Anwenders steht. Der Anwender ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die Sicherungskopie und die Homematic IP App durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern.

2.5 Der Anwender darf Bearbeitungen der Homematic IP App, insbesondere Änderungen und Erweiterungen, nur durchführen, soweit dies durch zwingende Gesetze ausdrücklich erlaubt oder vertraglich mit der eQ-3 AG im Vorfeld vereinbart ist. Die eQ-3 AG weist darauf hin, dass schon geringfügige Änderungen zu erheblichen, nicht vorhersehbaren Störungen im Ablauf der Homematic IP App führen können. Urhebervermerke, Seriennummern, Versionsnummern, Markenzeichen oder sonstige Identifikationsmerkmale der Homematic IP App dürfen vom Anwender in keinem Fall geändert oder entfernt werden. Gleiches gilt für die Unterdrückung der Bildschirmanzeige entsprechender Merkmale.

2.6 Die Homematic IP App und die Homematic IP Cloud dürfen nur durch den Anwender und nur zu den vereinbarten Zwecken verwendet werden. Die Homematic IP App und die Homematic IP Cloud sind nicht für Anwendungen in den Bereichen Sicherheit, direkte Personensicherheit und Medizin entwickelt und geeignet und dürfen daher in diesen Bereichen nicht eingesetzt werden.

2.7 Die Homematic IP App erfordert für Android Endgeräte eine Android Betriebssystem-Version 5 oder höher bzw. für Apple Endgeräte eine iOS Betriebssystem-Version von 9.3. oder höher. Obwohl die eQ-3 AG ohne dahingehende Rechtsverpflichtung bemüht ist, die Homematic IP App an veränderte Betriebssystem-Versionen und neue mobile Endgerätevarianten anzupassen und die Homematic IP App sowie die Homematic IP Cloud auf diesen Endgeräten verfügbar zu machen, besteht kein Anspruch des Anwenders auf ein derartiges Update der eQ-3 AG. Der Anwender ist selbst dafür verantwortlich, die Eignung des von ihm zur Installation der Homematic IP App vorgesehenen Endgeräts im Hinblick auf die vorgenannten technischen Voraussetzungen zu prüfen und sicherzustellen. Der Betrieb der Homematic IP App setzt dabei voraus, dass das Endgerät – selbst wenn die Betriebssystem-Version eingehalten wird – selbst eine Verbindungsfähigkeit mit der Homematic IP App und der Homematic IP Cloud mitbringt.

 

3 Leistungsumfang der Homematic IP App und der Homematic IP Cloud

3.1 Die eQ-3 AG stellt dem Anwender – jedoch ausschließlich im Rahmen und Umfang der jeweils von der eQ-3 AG jeweils vorgehaltenen Homematic IP App und Homematic IP Cloud – die kostenlose technische Möglichkeit und Berechtigung zur Verfügung, auf die Homematic IP Cloud mittels der Homematic IP App und des Internets zuzugreifen und die Funktionalitäten der Homematic IP Cloud im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen zu nutzen. Die eQ-3 AG stellt dem Anwender die kostenlose Homematic IP Cloud bereit, ohne zu einer bestimmten Verfügbarkeit verpflichtet zu sein. Ein Anspruch auf die Nutzung der Homematic IP Cloud besteht nur im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten bei der eQ-3 AG und im Rahmen und Umfang der jeweils von der eQ-3 AG vorgehaltenen Homematic IP App und Homematic IP Cloud. Die eQ-3 AG strebt ohne dahingehende rechtliche Verpflichtung an, den kostenlosen Zugang zu der Homematic IP Cloud mit einer durchschnittlichen jährlichen Verfügbarkeit in Höhe von 99,5 % bereitzustellen. Jedoch können durch Wartungsmaßnahmen und technische Störungen (wie z. B. Unterbrechung der Stromversorgung, Hardware- und Softwarefehler, technische Probleme in den Datenleitungen) zeitweilige Beschränkungen oder Unterbrechungen auftreten, welche dazu führen, dass vorgenannte Zielverfügbarkeit erheblich unterschritten wird.

3.2 Die Homematic IP Cloud wird auf einem von der eQ-3 AG betriebenen Server zur Nutzung und zum Abruf durch den Anwender bereitgestellt. Der maßgebliche Leistungsübergabepunkt für die Homematic IP Cloud ist der Netzzugang des von der eQ-3 AG für den vertragsgegenständlichen Service genutzten Rechenzentrums. Für Ausfälle oder die Nicht-Verfügbarkeit von Hard- und Softwarekomponenten, des Internets oder sonstigen Netzwerken nach diesem Leistungsübergabepunkt ist die eQ-3 AG nicht verantwortlich. Die Anbindung des Anwenders an das Internet, die Aufrechterhaltung der Netzverbindung sowie die Beschaffung und Bereitstellung der auf Seiten des Anwenders erforderlichen Hard- und Software liegt allein in der Verantwortung des Anwenders. Eine Nutzung des Systems über einen Access Point ist ohne Homematic IP App nicht möglich. Sollten keine Nutzungsrechte für die Homematic IP App bzw. die Homematic IP Cloud vorliegen, ist ein Weiterbetrieb des Systems statt mit einem Access Point mit einer CCU3 möglich.

3.3 Der Funktionsumfang der Homematic IP App und der Homematic IP Cloud, die technischen Nutzungsvoraussetzungen sowie weitere Details zur Anwendung der Homematic IP App und der Homematic IP Cloud sind im „Homematic IP Anwenderhandbuch“ (nachfolgend „Anwenderhandbuch“) beschrieben. Die Angaben im Anwenderhandbuch sind keine Beschaffenheitsangaben für die Homematic IP App und die Homematic IP Cloud, soweit diese nicht ausdrücklich als solche im Anwenderhandbuch bezeichnet werden.

3.4 Die eQ-3 AG ist berechtigt, die Homematic IP App und die Homematic IP Cloud an die aktuelle technische Entwicklung, insbesondere im Hinblick auf neue Funktionen und zur Schließung von Sicherheitslücken, aufgrund von Gesetzesänderungen, Änderungen der Rechtsprechung oder Veränderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse von der eQ-3 AG anzupassen und in diesem Rahmen die technischen Eigenschaften und Funktionalitäten der Homematic IP App und der Homematic IP Cloud zu verändern. Soweit eine solche Anpassung die berechtigten Interessen des Anwenders beeinträchtigen könnte, wird die Anpassung spätestens einen Monat vor ihrer Durchführung den Anwendern in Textform durch Zusendung einer Push Nachricht bzw. durch Anzeige in der Homematic IP App angekündigt. Für die vertragliche Einbeziehung oder Ablehnung der Anpassungen findet das in Ziffer 8.2 geregelte Verfahren entsprechend Anwendung.

3.5 eQ-3 ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Homematic IP App um zusätzliche Funktionalitäten zu erweitern, welche die Kernfunktionen der Homematic IP App ergänzen. Kernfunktionen der Homematic IP App im Sinne dieser EULA sind die Einrichtung, Konfiguration, Steuerung und laufende Kontrolle der zur Homematic IP-Installation des Nutzers gehörenden Geräte. eQ-3 behält sich hierbei vor, diese zusätzlichen Funktionalitäten zu entfernen oder anzupassen oder zukünftig nur gegen Entgelt zur Verfügung zu stellen. In letzterem Falle hat der Anwender die Möglichkeit, die Homematic IP App mit den Kernfunktionen, jedoch ohne die zusätzlichen Funktionen, kostenfrei weiter zu nutzen. Soweit und so lange die Nutzung der zusätzlichen Funktionalitäten kostenfrei erfolgt, stellt die Zurverfügungstellung dieser Funktionalitäten durch eQ-3 keine wesentliche Vertragspflicht im Sinne von Ziffer 5.2, 2. Spiegelstrich, dar. Auf 3.1 Satz 2 wird verwiesen.

3.6 eQ-3 ist berechtigt, den Zugang des Anwenders zur Homematic IP Cloud vorübergehend oder dauerhaft zu sperren, wenn konkrete, objektive Anhaltspunkte vorliegen, dass der Anwender gegen Nutzungsbedingungen und/oder geltendes Recht bei der Nutzung verstößt bzw. verstoßen hat. Bei der Entscheidung über eine Sperrung wird die eQ-3 AG die berechtigten Interessen des Anwenders angemessen berücksichtigen.

3a Besondere Bedingungen für die Nutzung der Funktion „Messdaten“

Die derzeit kostenfrei nutzbare Zusatzfunktion „Messdaten“ ist eine zusätzliche Funktionalität im Sinne von Ziffer 3.5. Sie ermöglicht die Einsicht in bestimmte Nutzungsdaten über einen bestimmten Zeitraum in der Vergangenheit. Die im Rahmen von „Messdaten“ verfügbaren Daten dienen lediglich der Information des Anwenders. Eine Nutzung zu Beweis- oder Abrechnungszwecken ist nicht zulässig. Unbeschadet der Regelungen in Ziffer 5.2 übernimmt die eQ-3 AG keine Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit oder jederzeitige Verfügbarkeit der Daten.

 

4 Gewährleistung

4.1 Die eQ-3 AG gewährleistet die Nutzbarkeit der Homematic IP App und der Homematic IP Cloud und deren Eigenschaften im Hinblick auf die Kostenlosigkeit der Leistung ausschließlich im Rahmen des jeweils von der eQ-3 AG zur Verfügung gestellten Version und Umfang.

4.2 Die Gewährleistung und Haftung für Sachmängel ist ausgeschlossen, wenn der Anwender die von der eQ-3 AG im Einklang mit den im geschlossenen Vertrag festgesetzten oder insoweit vorgegebenen technischen Vorschriften oder Gebrauchsanleitungen für die Homematic IP App und/oder die Homematic IP Cloud, insbesondere diejenigen im Anwenderhandbuch nicht beachtet und der Mangel oder die Schädigung des Kunden hierauf beruht.


5 Haftung

5.1 Die eQ-3 AG haftet vorbehaltlich nachstehender Ausnahmen nicht, insbesondere nicht für Ansprüche des Anwenders auf Schadensersatz oder Aufwendungsersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis.

5.2 Vorstehender Haftungsausschluss gemäß Ziff. 5.1 gilt nicht,

  • für eigene vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung und vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung von gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen;
  • für die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten; „Wesentliche Vertragspflichten“ sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägen und auf die der Anwender vertrauen darf;
  • im Falle der Verletzung von Körper, Leben und Gesundheit auch durch gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen;
  • im Falle des Verzuges, soweit ein fixer Liefer- und/oder fixer Leistungszeitpunkt vereinbart war;
  • soweit die eQ-3 AG eine Garantie für die Beschaffenheit einer Ware oder das Vorhandensein eines Leistungserfolges, oder ein Beschaffungsrisiko im Sinne von § 276 BGB übernommen hat;
  • bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder anderen gesetzlich zwingenden Haftungstatbeständen.

5.3 Im Falle, dass die eQ-3 AG oder deren Erfüllungsgehilfen nur leichte Fahrlässigkeit zur Last fällt und kein Fall vorstehender Ziff. 5.2, dort Punkte 3, 5 und 6, vorliegt, haftet die eQ-3 AG auch bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten nur für den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden.

5.4 Die Haftung der eQ-3 AG ist der Höhe nach für jeden einzelnen Schadensfall begrenzt auf eine Haftungshöchstsumme in Höhe von EUR 10.000,00. Dies gilt nicht, wenn die eQ-3 AG Arglist, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, für Ansprüche wegen der Verletzung von Körper, Leben oder Gesundheit sowie im Falle einer Forderung, die auf einer deliktischen Handlung oder einer ausdrücklichen übernommenen Garantie oder der Übernahme eines Beschaffungsrisikos nach § 276 BGB beruht oder in Fällen gesetzlich zwingender abweichender höherer Haftungssummen. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

5.5 Die Haftungsausschlüsse bzw. -beschränkungen gemäß der vorstehenden Ziff. 5.1 bis 5.4 gelten im gleichen Umfang zu Gunsten der Organe und leitenden und nichtleitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen sowie Subunternehmern der eQ-3 AG.

5.6 Eine Umkehr der Beweislast ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

 

6 Besondere Vorschriften im Verhältnis zu Google, Inc. („Google“) und Apple, Inc. („Apple“)

6.1 Diese Nutzungsbedingungen werden zwischen der eQ-3 AG und dem Anwender vereinbart und nicht mit Google oder Apple als Betreiber der jeweiligen App-Stores. Google und Apple sind auf Grundlage dieser Nutzungsbedingungen nicht zur Erbringung von Supportleistungen, Beseitigung von Sach- und Rechtsmängeln oder sonstigen Serviceleistungen für die Homematic IP App und die Homematic IP Cloud verpflichtet.

6.2 Soweit die Homematic IP App von dem durch Apple betriebenen App-Store heruntergeladen wurde, wird aus dem mit der eQ-3 AG auf Grundlage dieser Nutzungsbedingungen geschlossene Vertrag auch Apple begünstigt und ist Apple berechtigt, Ansprüche aus diesem Vertrag gegenüber dem Anwender geltend zu machen (echter Vertrag zu Gunsten Dritter).

6.3 Der Anwender darf die Homematic IP App und die Homematic IP Cloud nicht nutzen oder die der Homematic IP App und/oder der Homematic IP Cloud zugehörige Software in ein solches Land verbringen, wenn er in einem Land wohnhaft oder belegen ist, welches einem Embargo der U.S. Regierung unterliegt oder das von der U.S. Regierung als den „Terrorismus unterstützendes“ Land eingestuft wurde oder welches in einer Liste der U.S. Regierung mit Exportverboten oder -beschränkungen geführt wird, soweit hierfür nicht die Genehmigung der zuständigen Behörde vorab vorliegt. Gleiches gilt für etwaige Exportbeschränkungen der Bundesrepublik Deutschland und der EU.

 

7 Vertragsdauer und Kündigung der Homematic IP Cloud / Informationspflicht des Nutzers

7.1 Der Vertrag zur Bereitstellung der Homematic IP Cloud beginnt mit der ersten Inbetriebnahme und Konfiguration von Homematic IP Geräten mit der Homematic IP App und der damit verbundenen Nutzung der Homematic IP Cloud durch den Anwender. Der Vertrag hat eine unbefristete Laufzeit. Er kann von dem Anwender jederzeit durch Löschen der Homematic IP App ordentlich gekündigt werden (siehe nachfolgend 7.2) und von der eQ-3 AG ordentlich mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende mittels einer Kündigungsmitteilung in der Homematic IP App gekündigt werden. Ziffer 7.4 bleibt unberührt.

7.2 Der Vertrag zur Bereitstellung der Homematic IP Cloud kann durch den Anwender jederzeit gekündigt werden. Der Anwender kann die Kündigung durch die Deaktivierung oder durch das Löschen der Homematic IP App von seinem Endgerät vollziehen.  

7.3 Unverzüglich nach Beendigung des Vertrages zur Bereitstellung der Homematic IP Cloud wird die eQ-3 AG die Konfigurations- und Nutzungsdaten sowie alle sonstigen Daten des Anwenders löschen.

7.4 Das Recht, den Vertrag zur Bereitstellung der Homematic IP Cloud jederzeit nach § 314 BGB aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt für die eQ-3 AG und den Anwender unberührt. Ein wichtiger Grund, der die eQ-3 AG zur Kündigung des Vertrages zur Bereitstellung der Homematic IP Cloud berechtigt, ist insbesondere dann gegeben, wenn für die eQ-3 AG aufgrund der geringen Anzahl der Anwender und/oder der von den Anwendern genutzten Homematic IP Geräten eine Fortführung der Homematic IP Cloud wirtschaftlich für die eQ-3 AG unzumutbar wird. Unzumutbar ist der Betrieb für die eQ-3 AG insbesondere dann, wenn sich der Umsatz mit den geführten Produkten im Verhältnis zu den Kosten für den Betrieb und die Pflege der Homematic IP Cloud im Vergleich zu dem Jahr mit dem höchsten Umsatz seit Einführung von Homematic IP um 50 % verschlechtert.

7.5 Der Nutzer ist verpflichtet sich während der Laufzeit dieses Nutzungsvertrages mindestens einmal monatlich über etwaige Neuerungen und Informationen hinsichtlich der Funktionen der Homematic IP App bzw. der Homematic IP Cloud und der Nutzungsbedingungen, die über die Homematic IP App mitgeteilt werden, durch Einloggen in der Homematic IP App zu informieren.

 

8 Mitteilungen und Änderungen

8.1 Damit der Anwender Push-Nachrichten bzw. sonstige Anzeigen in der Homematic IP App empfangen kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Bei der Installation der Homematic IP App ist die verpflichtende Einstellung zu wählen, dass die Homematic IP App dem Anwender Nachrichten schicken darf. Des Weiteren muss der Anwender mit seinem Endgerät in der Homematic IP App angemeldet/ eingeloggt sein und über eine ausreichende Internet-Verbindung verfügen. Der Anwender ist verpflichtet, sich mindestens einmal monatlich in der Homematic IP App anzumelden/ einzuloggen und zu prüfen, ob etwaige Mitteilungen in der Homematic IP App veröffentlicht sind.

8.2 Für den Fall von Gesetzesänderungen, Änderungen der Rechtsprechung oder Veränderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse, welche die vertragsgegenständlichen Leistungen der eQ-3 AG berühren, behält sich die eQ-3 AG vor, diese Nutzungsbedingungen nach Maßgabe der folgenden Regelung in Bezug auf den Vertrag mit dem Anwender nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) zu ändern, sofern dadurch nicht für das Äquivalenzverhältnis zwischen den Parteien (Verhältnis von Leistung und Gegenleistung) wesentliche Inhalte des Vertrages geändert werden und die Änderung für den Anwender zumutbar ist. 
Die eQ-3 AG wird die Änderungen den Anwendern rechtzeitig, d. h. mindestens mit einer Frist von zwei Monaten vor Inkrafttreten in Textform durch Zusendung einer Push-Nachricht bzw. durch Anzeige in der Homematic IP App ankündigen und über den Inhalt der Änderungen informieren. Die mitgeteilten Änderungen werden zwei Monate nach Bekanntgabe in der Homematic IP App wirksam. Auf diese Folge wird die eQ-3 AG den Anwender bei Mitteilung der Änderungen ausdrücklich hinweisen.
Der Anwender kann den Änderungen bis zum Inkrafttreten der Änderungen widersprechen. Im Falle des Widerspruchs steht dem Kunden ein sofortiges, fristloses und der eQ-3 AG im Hinblick auf die Unentgeltlichkeit des Services ein Kündigungsrecht unter Einhaltung einer Frist von zwei Monaten zu. Sollte der Anwender den Änderungen nicht bis zu deren Inkrafttreten widersprechen, gelten die neuen Nutzungsbestimmungen als zwischen den Vertragsparteien vereinbart.

8.3 Der Anwender ist dafür verantwortlich, dass kein unbefugter Nutzer Zugang zu der Homematic IP App hat.

 

9 Änderungen und Ergänzungen / Anwendbares Recht / Gerichtsstand

9.1 Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Textform. § 305b BGB (Vorrang der Individualabrede) bleibt für Individualabreden in jeglicher Form unberührt.

9.2 Auf diesen Vertrag findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes (CSIG) Anwendung. Ist der Anwender Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat der Anwender keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland, wird der Sitz der eQ-3 AG als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.

Hinweis: Unsere Homematic IP App enthält Bestandteile von Open Source Software, die unter den Bedingungen verschiedener Lizenzen genutzt wird. Eine Auflistung der Open Source Software, die in unserer Homematic IP App zum Einsatz kommt, sowie die hierfür geltenden Lizenzbedingungen finden Sie hier. Die Open Source Software-Lizenzbedingungen gelten für die jeweils in der Homematic IP App verwendeten Open Source Software Bestandteile, soweit diese in Übereinstimmung mit den jeweiligen Lizenzbedingungen genutzt werden, gegenüber diesen Nutzungsbedingungen vorrangig.